14.11.2018
Ärger um Abi Motto: Abiturienten wegen angeblichen Markenverstoß abgemahnt - Statements im WDR

Wie die Rheinische Post heute berichtet wurde ein Ratinger Abiturjahrgang wegen eines vermeintlichen Markenverstoßes durch Ihre Veranstaltung „Projekt X – one last time“ angeschrieben und hat über 3.000,- € an einen Markeninhaber gezahlt.

Klarstellend weise ich darauf hin, dass ich oder unsere Kanzlei weder die betroffenen Schüler noch die abmahnende Argentur vertreten haben.

Der Fall wirft jedenfalls viele Fragen auf. Warum hat man sich nicht vorher (etwas) informiert? Warum knicken die Schüler auf ersten Zuruf bei einer wenn überhaupt nur schwach kennzeichnungskräftigen Marke ein und zahlen eine stolze Schadensersatzsumme für eine zumindest nicht überragend bekannte Marke? Lag eine markenmäßige Verwendung im Sinne des Gesetzes vor? Waren die Zeichen verwechslungsfähig?

Selbst wenn man die letzten beiden Fragen bejaht, erscheint die gezahlte Summe zumndest der Höhe nach ziemlich sportlich. Da hätte es wohl auch die Hälfte oder ein Drittel getan, wenn überhaupt - möchte man meinen. Nur am Rande sei der Hinweis erlaubt das andere "Projekt X" vom DPMA als nicht eintragungsfähig zurückgewiesen wurden.

Der Sachverhalt ist aber grundsätzlich aber nicht völlig überraschend und für erfahrene Markenrechtler auch nicht neu. Zu großer Bekanntheit hatte es einmal 2006 eine Abi-Shirt gebracht, welches in Anlehnung an einen bekannten AOL Werbespot mit Boris Becker und unter Verwendung des entsprechenden Logo mit „Bin ich schon durch? Das war ja einfach!“. Darunter stand „Abi 2006“.

Nach zwei Instanzen hatten die Richter des OLG Hamburg mit den Schülern ein Einsehen und lehnten die Ansprüche des berühmten Providers wegen angenommener Satire- und Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ab - dies weil die Logogestaltung in humorvoller Weise die simple Werbeaussage mit dem hohen Bildungsanspruch der allgemeinen Hochschulreife verknüpfte und das Gericht darin auch eine Anspielung auf das heutige Abiturniveau zu sehen glaubte, das von Kritikern des Bildungssystems häufig als zu niedrig beklagt werde. Da hatten die Schüler wahrscheinlich etwas Glück im Unglück.

Anderen Schülern ergin es da anders, als man 2003 sein Abi mit einem verkauften T-Shirt mit dem Aufdruck „TRABI 03“ feierte und leider nicht den Humor des Markeninhabers " Trabant" traf. Pech für die Schüler das Sie hierbei  an dem Logo sonst keine Veränderungen vornahmen. Mittlerweile gibt es beinahe zahllose Wortspiele mit ABI und Markennamen, die jedoch wohl zum Glück nicht alle vor Gericht landeten...

Meine kurze Statements dazu für die Aktuelle Stunde im WDR Fernsehen können Sie unten wie immer sehen. Kleiner Hinweis: Ich meinte natürlich COCA Cola oder von mir aus auch PEPSI Cola und nicht nur 'Cola'...


Videos zu diesem Beitrag


Bilder zu diesem Beitrag