24.02.2026
Überwachung via Apple Airtag oder Galaxy SmartTag — mein Interview zu Stalking und Persönlichkeitsrechtsverletztungen bei WDR aktuell

Das Thema heimliches Tracking mit kleinen Ortungsgeräten wie Apple AirTags und vergleichbaren Produkten anderer Anbieter beschäftigt uns in der Beratungspraxis immer häufiger. Heute durfte ich dazu auch bei „WDR aktuell“ im WDR Fernsehen Stellung nehmen und die rechtlichen Hintergründe erläutern.

Technisch ist es inzwischen denkbar einfach, Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen unbemerkt nachzuvollziehen. In vielen Fällen begegnet mir das Thema in Trennungs- oder Konfliktsituationen, aber auch im beruflichen Umfeld oder unter Nachbarn. Vielen ist nicht bewusst — oder es wird unterschätzt —, dass der heimliche Einsatz solcher Tracker schnell strafrechtlich relevant werden kann - von zivilrechtlichen Ansprüchen einmal ganz abgesehen.

Nach § 238 StGB (Nachstellung) macht sich strafbar, wer einer anderen Person beharrlich nachstellt und dadurch deren Lebensgestaltung nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Dazu können ausdrücklich auch technische Überwachungsmaßnahmen zählen — etwa das heimliche Anbringen eines Trackers an einem Fahrzeug oder an persönlichen Gegenständen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen habe ich aber eben auch betont, dass regelmäßig auch zivilrechtliche Ansprüche greifen. Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld können ein scharfes Schwert sein. Über das Gewaltschutzgesetz lassen sich bei konkreter Gefahrenlage Kontakt- und Näherungsverbote erreichen; zudem kommen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie datenschutzrechtliche Schritte in Betracht.

Betroffenen ist wie immer zu raten, Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren — etwa Warnmeldungen auf dem Smartphone zu sichern, den Tracker zu fotografieren, gegebenenfalls Seriennr zu notieren und zur erkennungsdienstlichen Untersuchung bringen zu lassen. Im Einzelfall sicher auch rechtlichen Rat einholen. So lassen sich Beweise sichern und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Der Missbrauch moderner Tracking-Technologie ist aus meiner Sicht längst kein Randphänomen mehr und ganz sicher kein Kavaliersdelikt. Wer andere ohne Einwilligung überwacht, greift tief in deren Privatsphäre ein und bewegt sich schnell auch m strafbaren Bereich — Betroffene sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen. Unten füge ich wie immer einen kurzen Ausschnitt aus dem Interview ein - über Feedback freue ich mich.


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