28.02.2017Aktuelle Fachveröffentlichung in der Kommunikation & Recht

Die Frage welches das zuständige Gericht bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen ist war lange umstritten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu durften ich gemeinsam mit meinem Kollegen Herr Rechtsanwalt Christian Schwarz in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Kommunikation und Recht kommentieren.
Der Hinweisbeschluss des BGH schafft Klarheit für eine höchst umstrittene Rechtsfrage. Als Konsequenz dieser Entscheidung muss nun auch der sogenannte fliegende Gerichtsstand aus § 14 UWG für Vertragsstrafeansprüche anwendbar sein – selbst, wenn der BGH sich dazu nicht explizit geußert hat. Die identische Formulierung der §§ 13, 14 UWG lässt unserer Meinung nach aber keinen anderen Schluss zu.
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