24.11.2025
Blackweek: Zeitdruck und Mega-Prozente – Beitrag in Newstime, bei Pro Sieben, Kabel Eins und den SAT.1 Nachrichten

Die Black Week sorgt jedes Jahr für eine Flut an Sonderangeboten, Countdowns und vermeintlich gigantischen Rabatten. Genau dazu durfte ich mich jetzt erneut äußern – diesmal gleich in drei Formaten der Newstime auf Kabel Eins, ProSieben und anschließend zur Prime Time in den SAT.1-Nachrichten.

Im Mittelpunkt standen Fragen, die Verbraucher wie Händler gleichermaßen beschäftigen:

     - Sind Countdown-Uhren und permanenter Zeitdruck zulässig?

Grundsätzlich ja – aber nur, wenn die angegebene Zeit tatsächlich stimmt. Ein Deal, der mit „Nur noch 3 Stunden“ beworben wird, darf nicht am nächsten Tag oder kurz nach den drei Stunden identisch erneut auftauchen.Künstliche Verlängerungen oder fiktive Knappheit („Nur noch 2 Stück!“) sind irreführend und damit rechtswidrig. Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Zeit- und Mengenvorgaben müssen echt und überprüfbar sein.

     - Was ist mit riesigen Prozenten und Streichpreisen? Die sind doch bestimmt nur kurz vorher hochgetrieben worden...

Hier hat der Gesetzgeber kürzlich nachgeschärft. Richtig mussten solche Angebaen schon vorher sein. Durch neue Ergänzungen der Preisangabenverordnung gilt jetzt eine klare 30-Tage-Regel:Ein Rabatt darf nur im Vergleich zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angegeben werden. Das verhindert, dass Händler Preise kurz vor der Rabattaktion hochschrauben und künstlich enorme Prozentangaben oder besonders überraschende Streichpreise erzeugen. Mega-Rabatte sind also zulässig – aber nur, wenn sie auf echten Vergleichspreisen basieren.

Das heisst die imposante Black-Week-Werbung ist erlaubt – aber nur in einem engen rechtlichen Rahmen. Mit echte Mengen- und Zeitangaben sowie realem 30-Tage-Vergleich sind derartige Aktionen völlig okay. Tricksereien sind jedoch wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden.Die Resonanz auf die Beiträge freut mich natürlich und zeigt, wie groß der Informationsbedarf rund um Verbraucher- und Wettbewerbsrecht nach wie vor ist. Habt ihr Feedback? Darüber freue ich mich auch. Unten stelle ich wie immer einige Eindrücke und einen Miniausschnitt ein. Ein längeres aktuelles Interview zum Thema hatte ich live bei Volle Kanne geführt, auf das ich hier gern hinweise.


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