17.10.2018
Datenschutzwahnsinn um Klingelschilder - Kurzinterview im WDR in der aktuellen Stunde

Die Bildzeitung berichtet aktuell von einem Fall aus Wien und behauptet nunmehr müssten unter Umständen alle Klingelschilder ausgetauscht werden - wegen der Datenschutzgrundverordnung.

Aber Panik dürfte aus mehreren Gründen unberechtigt sein.
Ja, beim vollständigen Namen verbunden mit der entsprechenden Anschrift handelt es sich wohl um ein personenbezogenes Datum auf das Datenschutzrecht und auch die DSGVO grundsätzlich Anwendung finden kann.

Dennoch dürften die Klingelschilder an sich in den allermeisten Fällen keine hinreichende Struktur für ein Dateisystem haben. Im Übrigen dürfte deren Entfernung gerade wenn diese vielleicht von den Mietern selbst angebracht wurden oder deren Anbringung im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, totaler Quatsch sein.
Das gilt insbesondere auch für die irrsinnigen Höchstbußgelder, von denen oft die Rede ist. Auch wenn die DSGVO grundsätzlich Bußgelder von bis zu 20 Mio. u.a. vorsieht, muss dies Vermietern keine schlaflosen Nächte bereiten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt einfach seine Mieter, ob man davon ausgehen könne, dass diese weiterhin Ihren Namen auf Klingelschild und Briefkasten haben möchte oder wartet bis sich der Mieter diesbezüglich beschwert. Anders ausgedrückt: Man kann seine Mieter diesbezüglich fragen, muss es aus meiner Sicht aber nicht.

Ich durfte zur Sache kurz dem WDR Magazin "Aktuelle Stunde" Rede und Antwort stehen. Hier gibts einen Videoauschnitt des Beitrags sowie der Instagram-Story der AKS. Weil es thematisch passt, hab ich auch noch den Volle Kanne Auftritt vom nächsten Tag zum Thema Klingelschilder mit hier eingefügt. Ich denke wirklich es wird ein "Sturm im Wasserglas".


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