17.05.2006
Die Tricks der Online-Händler - Beitrag im Magazin Planetopia-Online bei Sat1

Einmal mehr berichtete das Verbrauchermagazin Planetopia-Online über aktuelle Risiken im Onlinebusiness und worauf man beim Shopping im Netz zur Zeit unbedingt achten soll.

Hierbei ging es diesmal u.a. um unzulässige Tagespreiswerbung, den vermeintlichen Versandkostenwucher, die betrügerische  Vorkasse. Auch waren beschädigte oder völlig verspätete Lieferungen Gegenstand der Reportage . 

Herr Kollege Michael Terhaag leistete seinen Beitrag zum Bericht und gab vor der Kamera Tipps zum Beispiel zur riskominmierten Zahlung, zur richtigen und möglichst frühzeitigen Versandkostenregelung oder der richtigen Beweissicherung.

Leisten Sie bei ersten Einkäufen in einem neuen Onlineshop k  eine Vorkasse! Wenn Sie dieses Risiko doch unbedingt eingehen wollen, dann wählen Sie wenigstens die Zahlungsart des Lastschriftverfahren. Hier lässt sich im Einzelfall, zum Beispiel bei Betrug, Ihr Geld noch vergleichsweise leicht zurückholen.

Achten Sie immer auf die angegebenen Versandkosten! Betragen diese mehrere 100 Prozent des Üblichen kann man sicherlich von Versandkostenwucher sprechen und sich von dem Vertrag notfalls lösen. Aber Vorsicht: Verpackungsmaterialien und andere Aufwendungen lassen sich durchaus in die Pauschale mit einberechnen und je nach Deutlichkeit des Hinweises auf die Kosten, kann das sogar ein wesentlicher Vertragsbestandteil sein, dem man ausdrücklich zustimmt.
Also: Klären Sie das mit den zusätzlichen Kosten unbedingt vorher und sprechen Sie den Verkäufer hierauf an. Die Schlaumeier und Trickser werden auf Ihre Fragen schon gar nicht reagieren und dann Finger weg vom Kauf!

Wenn die Ware kaputt bei Ihnen ankommt, sichern Sie unbedingt sofort Beweise. Zeugen, Fotos und eine unverzügliche Kontaktaufnahme zum Verkäufer sind wichtig. Ist die Verpackung bereits stark beschädigt, notieren Sie sich den Namen des Überbringers oder nehmen das Paket erst gar nicht an. Wenn Sie Verbraucher (also privater Käufer) sind und der Verkäufer gewerblich tätiger Unternehmer ist, können Sie das Produkt ja ohnehin 2 Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückschicken und den Vertrag widerrufen.

Nur um das klarzustellen: Die in dem Bericht wiedergegebenen Tricks und Methoden werden natürlich nur von den schwarzen Schafen der Onlinehändler angewendet. Man könnte auch einen Beitrag über die Tricks von Kunden machen, die sich das verbraucherfreundliche Recht zu Nutze machen und auf Kosten der Onlinehändler und anderen Kunden bereichern. Hier gibt es auch schwarze Schafe,  gegen die sich die Onlinehändler und auch in größerem Umfang tätigen Ebayverkäufer schützen müssten, wenn auch kaum können. Aber das ist ein anderes Thema.

Der überwiegende Teil des Online-Handels läuft reibungslos, die meisten Händler sind ausgesprochen kulant und Kunden zahlen brav!

Sollte es mal nicht so sein und es geht nicht gerade um Pfennigsartikel oder eine Hand voll Euro, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten sowohl Verkäufer als auch deren Kunden. Aber immer nur einen von beiden!! ;))


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