17.10.2012
EuGH verbietet aggressive Praktiken im Zusammenhang mit Gewinnzusagen

"Sie haben gewonnen! ... also vielleicht.

- Neue Maschen auf dem Prüfstand - 

 von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Wer hat die schönen bunten Briefe nicht allwöchentlich im Briefkasten? Sie haben gewonnen... Wir haben schon viel über Gewinnversprechen berichtet. Heute hat der EuGH ein neues Urteil zur Thematik gefällt.

Tenor (untechnisch) des Urteils: "Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, sind verboten! Das Verbot solcher Praktiken gilt auch dann, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Verhältnis zum Wert des Preises geringfügig sind oder dem Gewerbetreibenden keinerlei Vorteil bringen " 

Im Einzelnen ging es um die Frage, ob mit teuren Servicerufnummern und den Auskunftswünschen der vermeintlichen Gewinner zusätzlich noch ein wenig dazu verdient werden kann, gerade wenn die dadurch entstehenden Kosten im Verhältnis zum möglichen Gewinn vergleichsweise gering sind. Nach Einschätzung des EuGH ist das nicht möglich.

Hierzu auch ein Miniausschnitt zum dazugehörigen heutigen Beitrag im WDR Fernsehen.


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