23.07.2006
Freiwilliger Sommerschlussverkauf, Preisangaben, Rabattaktionen, Umtausch und Gewährleistung

 - Freiwilliger Sommerschlussverkauf und worauf man achten muss - 

Offiziell ist der Schlussverkauf durch den Wegfall des Rabattgesetzes 2004 abgeschafft. Trotzdem wird es auch in diesem Jahr wieder einen geben.

Die Kaufhäuser versprechen in den kommenden Wochen massive Preisnachlässe, schränken hierbei sonst gewohnte Umtauschrechte aber erheblich ein.

  • Aber was bedeutet dieser freiwillige Schlussverkauf für den Verbraucher? 
     
  • Darf jetzt jeder Sommerschlussverkauf anbieten?
     
  • Dürfen alle Produkte so massiv runtergesetzt werden und was ist mit der Buchpreisbindung?
     
  • Was passiert, wenn ein großer Anbieter lange Zeit unter EK verkauft, um einen kleineren Abieter vom Markt zu drängen?
     
  • Kann man den Umtausch ausschließen und was ist mit der Gewährleistung?

Herr Kollege Michael Terhaag war hierzu live einmal mehr im Verbraucher-Magazin "Volle Kanne" des ZDF und beantwortete umfangreich Fragen zum Top-Thema des Tages.

Zu den meisten der Fragen finden Sie stichwortbasiert über unsere Suchfunktion zahlreiche weitere Informnationen, Urteile und Beiträge.


Videos zu diesem Beitrag


Bilder zu diesem Beitrag