29.07.2014
Goldbärenbarren: Kein Wettbewerbsverstoß durch Gewinnspiel-Werbung - Fachveröffentlich zu aktueller BGH Rechtsprechung

Nachdem der EuGH 2010 festgestellt hatte, dass § 4 Nr. 6 UWG nicht mir der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist und der BGH sodann feststellte, dass die Vorschrift in jedem Einzelfall im Sinne dieser auszulegen ist, musste sich der BGH jetzt erneut mit einer Gewinnspielkoppelung auseinandersetzen. Im Vordergrund stand die Frage, an wen sich das konkrete Angebot richtet. Denn je nachdem, ob es sich an die Allgemeinheit oder an eine besonders schutzwürdige Verbrauchergruppe wendet, ergibt sich der jeweilige Beurteilungsmaßstab. Er kommt zu einem vertretbaren Ergebnis, welches er, anders als noch bei „Runes of Magic“ nachvollziehbar begründet und mit welchem er zur weiteren Liberalisierung beim wettbewerbsrechtlichen Umgang mit Gewinnspielkoppelungen beiträgt.

 

Gemeinsam mit meinem Kollegen Sebastian Laoutoumai durfte ich die Entscheidung für das Fachmagazin Kommunikation & Recht bewerten und kommentieren.


Weiterführender Link:
http://online.ruw.de/suche/kur/ns-s526Goldbaerenba-Kein-Wettbewerbsvers-durc-Gewi-d22fd51148293f0a87d8240d489194fc/?OK=1