05.03.2025Interview mit MünchenTV: Betrugsmasche mit Fake-Kanzlei: Identitätsmissbrauch im großen Stil
Eine neue Betrugsmasche sorgt für Aufsehen: Unbekannte Täter haben die Website einer echten Münchner Anwaltskanzlei täuschend echt kopiert und darüber Unternehmen angebliche Insolvenzware angeboten – ähnlich wie es bei Fake-Shops in der Modebranche häufiger geschieht und wir schon oft auf dem Tisch hatten. Nach Zahlung blieben die Käufer jedoch auf ihrem Schaden sitzen.
Rechtlich liegt hier neben Betrug (§ 263 StGB) auch ein Missbrauch von Titeln (§ 132a StGB) vor, da sich die Täter unbefugt als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter ausgegeben haben. Dies dürfte allerdings vor den erheblichen Betrugsvorwürfen in den Hintergrund rücken. In schweren Fällen drohen mehrere Jahre Freiheitsstrafe.
Die betroffene Kanzlei kann zivilrechtlich gegen die Fake-Website vorgehen und grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung und sofortige Sperrung. Die geschädigten Unternehmen haben zudem Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz, die sich auch gegen Banken oder Zahlungsdienstleister richten können, falls diese Warnsignale ignoriert haben.