06.08.2019
Interview zu Fotorecht bei Volle Kanne im ZDF

Na das ging ja gut los, diesmal bei der Volle Kanne. Ein GEMA Vertreter vertrat im Einspieler die Auffassung, durch die kommenden Uploadfilter seien ja die User aus der Haftung raus, wenn Sie unzulässige Inhalte einstellen, die durch Uploadfilter nicht rausgefischt werden.
Sehr sportlich aus meiner Sicht, denn neu kommt ja aller Voraussicht nach die Haftung der Forenbetreiber hinzu, die Haftung des eigentlichen Verursachers fällt dadurch aber wohl sicher nicht weg.

Im Übrigen ging es um spannende Fragen zu Fotos auf Konzerten, Sportveranstaltungen oder Schulfesten...
Grundsätzlich brauche ich nunmal das Einverständnis von jedem den ich fotografieren möchte, darüberhinaus auch ausdrücklich wenn das Bild veröffentlicht werden soll.

Das Kunsturhebergesetz regelt das Recht am eigenen Bild und seine wichtigsten Ausnahmen über die wir auch sprechen konnten.

Die Anfertigung von Fotos durch Privatpersonen zur Verfolgung von Ordnungs­widrig­keiten ist aber in den allermeisten Fällen unzulässig. So wiegt das Persönlich­keits­recht des Betroffenen auch aus meiner Sicht in den meisten Fällen schwerer als nicht schutzwürdiges Interesse einer Privatperson an Verfolgung von Ordnungs­widrig­keiten. Da kommt es aber natürlich wie immer auf den Einzelfall und das vermeintliche Vergehen an. Das Verfolgen von Parkverstößen und ähnliches dürfte aber weiterhin mehr Sache der Ordnungsbehörden sein.


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