26.11.2015
Interview zum Thema Private Videoüberwachung bei heute.de

Einbrecher auf frischer Tat ertappen, die lieben Kleinen im Blick haben oder nachschauen, wer gerade an der Haustür klingelt: Private Videoüberwachung hat Konjunktur. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll - und vor allem erlaubt.

Ich durfte für die heute.de-Onlineredaktion einige der wichtigsten Fragen beantworten, vgl. u.a.

Der Gesetzgeber setzt der privaten Videoüberwachung zudem enge Grenzen. "Beobachtet werden darf grundsätzlich nur der eigene Bereich", sagt Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht in Düsseldorf. Ohne Erlaubnis sei es nicht gestattet, das Nachbargrundstück, die Straße oder anderen öffentlichen Raum zu filmen. Wer den Zugang zu seinem Haus überwache, sollte dies auch kenntlich machen. Ohne ein Hinweisschild sei nämlich schon der "eigene", eigentlich öffentliche Bürgersteig tabu.

Kinder haben Anspruch auf Privatsphäre

Manche Eltern setzen ihre Überwachungskameras als Babysitter ein. Auch dabei gibt es Grenzen. Durchaus im Rahmen sei es, wenn Eltern den Schlaf ihres Kleinkindes per Webcam überwachten, so Terhaag zu heute.de. Mit dem Alter und der persönlichen Reife wachse jedoch auch das Selbstbestimmungsrecht der Kinder. "Das bedeutet, dass auch der Nachwuchs einen Anspruch auf Privatsphäre hat", sagt der Anwalt. "Wer also das Zimmer oder andere Rückzugsräume seiner jugendlichen Kinder per Webcam überwacht, geht sicher einen Schritt zu weit."

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Der Einsatz von Videokameras ist auch auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen vier Wänden nicht in jedem Fall erlaubt. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wäre es, wenn man mit der Webcam heimlich zum Beispiel den Babysitter, die Putzfrau oder den Handwerker, der in der Wohnung arbeitet, überwacht.

"Nur wenn ein auf konkrete Tatsachen gestützter Verdacht für eine Straftat vorliegt, kann in Ausnahmefällen die Videoüberwachung einmal zulässig sein", so der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag zu heute.de. Sinnvoll sei es zudem, auch Besucher auf die Überwachungskamera hinzuweisen. "Denn nicht jedem dürfte es gefallen, gefilmt zu werden, wenn er nur zum Essen vorbeikommt", sagt Terha


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