27.02.2026Kein Anspruch auf Löschung ganzer Facebook-Gruppen trotz Morddrohungen, Anmerkung zu KG, Urt. v. 23.12.2025 – 10 U 190/23, GRUR-Prax 4/2026

In meiner aktuellen Anmerkung in der GRUR-Prax kommentiere ich eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 23.12.2025 – 10 U 190/23) im Rechtsstreit von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, gegen die von Meta betriebene Plattform Facebook. Die Entscheidung stellt hohe Hürden für die vollständige Löschung von Gruppen in sozialen Netzwerken auf. Ich hatte sie unmittelbar nach Veröffentlichung auch ausführlich bei aufrecht.de besprochen, vgl. dort: Hassgruppen auf Facebook: Kammergericht weist Berufung zurück.
Dem Verfahren lagen zahlreiche und teils gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugrunde – bis hin zu massiven Gewalt- und Morddrohungen. Gleichwohl verneint das KG einen Anspruch auf vollständige Gruppenlöschung. Maßgeblich sei, ob die Gruppe als solche auf Rechtsverletzungen angelegt ist. Solange zulässige Beiträge überwiegen, scheide eine vollständige Entfernung aus. In der Anmerkung nehme ich dabei auch Bezug auf meine frühere Kommentierung zur Entscheidung des KG zum Verbrauchergerichtsstand bei X/Twitter (GRUR-Prax 2025, 735).
Mehr dazu in der aktuellen GRUR-Prax (Heft 4/2026).
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