31.07.2026KI-Kennzeichnungspflicht: Mein Live-Interview bei "Volle Kanne" im ZDF

Künstliche Intelligenz begegnet uns mittlerweile überall – doch ab dem 2. August 2026 wird es ernst mit der Transparenz. In meinem heutigen Live-Interview bei ZDF Volle Kanne in Düsseldorf erläutere ich die neuen Regeln der EU-KI-Verordnung, die weitreichende Folgen für uns alle haben. Es geht u.a. um:
Wer muss kennzeichnen?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Anbietern (wie OpenAI, Anthropic, Google) und uns „Betreibern“. Ob Unternehmen, Verein oder Influencer: Wer KI nutzt, um Inhalte gewerblich zu veröffentlichen, muss kennzeichnen. Rein private Nutzung bleibt zwar außen vor, aber die Grenzen zum gewerblichen Handeln sind oft fließend.
Wie wird richtig gelabelt?
Ein kleiner Hinweis im Impressum reicht sicher nicht. Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar und direkt im Inhalt erfolgen. Bei Videos bedeutet das: Einblendung am Anfang und bei längeren Stücken regelmäßige Wiederholung. Auch Barrierefreiheit zählt – Audioinhalte müssen also hörbar gekennzeichnet werden.
Müssen Texte auch und immer gekennzeichnet werden?
Nur bei Veröffentlichungen von öffentlichem Interesse (wie Pressemitteilungen, ööfentlichen Reden u.a.) muss gelabelt werden – es sei denn, ein Mensch redigiert, d.h. prüft und verantwortet den Text final.
Drohen Strafen?
Ja, die Bundesnetzagentur wacht darüber. Auch wenn Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro möglich sind, ist die Gefahr einer vierstelligen Abmahnung im Alltag viel präsenter.
Achtung: Richtige Kennzeichnung ist kein Freibrief:
Ganz wichtig – ein KI-Label macht den Inhalt nicht automatisch rechtmäßig. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Irreführung gelten uneingeschränkt weiter. Ein Deepfake bleibt auch mit Label ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Was ist mit Altdaten?
Hier gibt es Entwarnung: Es gibt keine Rückwirkung für Bild und Ton. Nur Texte von öffentlichem Interesse, die nach dem Stichtag neu herausgegeben werden, müssen gekennzeichnet werden.
An dieser Stelle sei auch nochein Hinweis auf meinem ausführlichen Fachbeitrag auf aufrecht.de erlaubt: KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Pflichten, Haftung und die Ausnahmen nach den finalen EU-Leitlinien.
[Bitte gestattet mir ausnahmsweise auch ein Wort zum Thema und zur Wortwahl "getürktes Video" - es war ja nicht meine: Ich persönlich war auch eine Millisekunde irritiert, finde jedoch, dass sollte man nicht so auf die Goldwaage legen. Bei der Volle Kanne führen ein fundiertes aber lockeres Live-Gespräch zu Rechtsfragen. Wir versuchen das nicht zu juristisch auszudrücken und verfallen auch schonmal minimal in Umgangssprache.
Ich finde den Hinweis okay, direkt einen Shitstorm draus zu machen aber nicht - ich habe ganz sicher auch schonmal von Cowboys & Indianern o.ä. gesprochen...]
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Weiterführender Link:
https://www.zdf.de/play/magazine/volle-kanne-104/kuenstliche-intelligenz-neue-richtlinien-100#t=ausschnitte