27.11.2004
Können Suchmaschinen für strafbare Inhalte verantwortlich gemacht werden?

WTRP im TV: Einmal mehr war soeben der Kollege Terhaag im Wissenschaftsmagazin PLANETOPIA in Sat 1. 

Thema diesmal ist die Frage nach einer möglichen Verantwortung deutscher Suchmaschinen(betreiber) für Verstöße gegen Kinder- und Jugendschutz.

Es ist bereits höchst umstritten, ob das Teledienstegesetz überhaupt auf Suchmaschinen anwendbar ist. Es sollten allerdings schon einmal per se zwischen sogenannten Web-Katalogen (wie etwa Yahoo) und Suchmaschinen mit gespiderten Inhalten (z.B. Google) zu unterschieden werden.

Während die einen sich eigentlich auf die Fahnen schreiben, die Inhalte geprüft in ihren Katalog mit aufzunehmen, wird bei per sogenannter Robots automatisch kreierten Such-Inhalten eine vorherige Prüfung ausdrücklich nicht vorgenommen.

Sicher kann man wohl spätestens ab Kenntnisnahme durch die Betreiber einer solchen Suchmaschine von diesen verlangen, dass jugendgefährdene Inhalte in zumutbarer Geschwindigkeit -aber schon so rasch wie möglich- entfernt werden!

PLANETOPIA beschäftigte sich in seinem Bericht mit Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Michael Terhaag mit dem Thema und zeigt, wie leicht schon mit der Bildersuchfunktion gängiger Suchmaschinen geltender Jugendschutz ausgehebelt werden kann.

Herr Kollege Terhaag nimmt in dem Beitrag kurz zur Sache Stellung und ist hier in unseren Düsseldorfer Kanzleiräumen zu sehen...

Es bleibt abzuwarten, ob die deutschen Suchmaschinenbetreiber sich tatsächlich eines hinreichenden Altersverifikationssytems bedienen oder diese Funktion ganz entfernen müssen...

Sollten Sie Fragen zum Thema haben und diesbezüglich unsere Beratung wünschen genügt eine kurze Email. Wir melden uns zügig... ;-)


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