01.06.2017
Live-Interview im ZDF: Digitaler Nachlass - Gericht gibt Facebook Recht und Fernmeldegeheimnis den Vorrang

Erben haben keinen Anspruch auf Einsicht in den Facebook-Account bzw Chat-Verlauf des Verstorbenen. Das hat erst vorgestern das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2017, Az. 21 U 9/16 entschieden. Wir haben bei aufrecht.de über das Verfahren schon mehrfach berichtet.

Geklagt hatten Eltern, deren Tochter im Alter von 15 Jahren unter ungeklärten Umständen durch eine U-Bahn ums Leben gekommen war. Die Kläger als Erben erhoffen sich, über den Facebook-Account ihrer Tochter und die dort ausgetauschten Nachrichten mehr über die Umstände des Todes ihrer Tochter zu erfahren. Auch, ob es es um einen Suizid handelte. Facebook verweigerte der Klägerin die Zugangsdaten zu dem in einen Gedenkzustand versetzten Account, so dass diese Klage erhob.

Der Senat hob mit dem Urteil die zuvor gegenteilig ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin auf und lies die Revision ausdrücklich zu. Insofern ist mehr als wahrscheinlich, dass sich auch noch der BGH mit der Thematik beschäftigen wird.

Ich durfte die Entscheidung und die Rechtslage allgemein live im ZDF erläutern.

Übrigens die Revisionsentscheidung des BGH zu dem oben beschriebenen Fall ergeht am 12. Juli 2018.


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Weiterführender Link:
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/facebook-urteil-zu-digitalem-nachlass-102.html