18.12.2012
Paypal und der Käuferschutz

Nicht überall wo unbegrenzter Käuferschutz draufsteht, ist auch unbegrenzter Käuferschutz drin!

- mit Michael Terhaag, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht -

Einer der meistgeklickten Beiträge bei aufrecht.de seit Jahren ist der mit dem markanten Titel "Der große Paypal-Bluff" - dort gehe ich näher auf den so genannten käuferschutz bei Paypal ein.
  
Aktuell durfte ich bei WDRaktuell nocheinmal zur Sache Stellung beziehen, den kurzen Ausschnitt sehen Sie unten.

Grundsätzlich gilt: Bei Problemen mit dem Online-Kauf sollten Sie sich immer zunächst an Ihren direkten Vertragspartner wenden. Paypal bietet sicherlich die Möglichkeit, einen geringen zusätzlichen Schutz zu bekommen (vorausgesetzt, PayPal erkennt Ihren Schutzantrag an). 
Darauf verlassen sollten und können Sie sich aber gleichwohl nicht.


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