21.11.2012
Quo vadis Facebook? US-Konzern schafft Nutzermitbestimmung ab.

- Quo vadis Facebook? -

 - mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. - 

 

Der US Internetriese Facebook hat mitgeteilt von seiner 2009 eingeführte Praxis, die Nutzer über Änderungen bei den Regeln zur Privatsphäre abstimmen zu lassen, wieder abschaffen.

Gestern ließ Facebook über seinen Firmenblog verlautbaren, dass derzeitige System schlicht nicht praktikabel, auch weil die für eine verbindliche Entscheidung erforderliche Teilnahme von mehr als 30 Prozent der aktiven Nutzer bei den zwei bisherigen Abstimmungen nicht erreicht wurde.
Man hört nicht einmal ein Prozent wäre in Reichweite gewesen.

Was natürlich zum einen daran gelegen mag, dass Facebook nicht gerade vordergründig für die Abstimmungen geworben hat und zum anderen eine Vielzahl der facebook-Nutzer, wenn es sie denn überhaupt alle in der Realität gibt, eben gar nicht ganz so aktiv sind…

Nichtsdestotrotz teilte das US-Unternehmen mit, auch weiterhin im Voraus über "signifikante Änderungen" bei den Einstellungen zur Privatsphäre und anderen Fragen des Datenschutzes zu informieren.

Ein Schlag ins Gesicht für alle Datenschützer, weil das natürlich gesetzlich längst vorgeschrieben ist. Da wirkt diese Ansage schon wie eine Farce.  

Nutzer sollen dann sieben Tage Zeit erhalten, Neuerungen zu kommentieren und Facebook kündigt an, die Reaktionen berücksichtigen zu wollen, bevor die Änderungen in Kraft treten.

Wir werden sehen…

Das bundesdeutsche Datenschutzrecht erfordert übrigens für jede Art der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten u.a.:

  • grundsätzlich Schriftform (wenn online bewusst und hinreichend dokumentiert)
  • freiwillige Entscheidung als Basis
  • den klaren und verständlichen Hinweis auf den Zweck der Erhebung sowie die Folgen der Nichterteilung
  • immer eine besondere Hervorhebung der Einwilligung

 

Grob gesagt lässt sich festhalten, dass versteckt und im Kleingedruckten umfangreiche und hinreichende Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt kaum möglich sind.

Rechtsanwalt Terhaag durfte zu diesem Thema heute einmal mehr im Interview in der tagesWEBschau der ARD Stellung beziehen. Einen kleinen Auszug fügen wir so rasch wie möglich an.


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