22.07.2014
Schufa & Co - Interview bei Volle Kanne im ZDF - Datenschutz und Recht

Egal ob man ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag abschließt oder den neuen Fernseher per Ratenzahlung kauft – fast immer wird eine Auskunftei eingeschaltet, mit deren Hilfe die Bonität geprüft wird.

Im heutigen Beitrag bei Volle Kanne im ZDF ging es unter anderem um die Frage, was man dagegen tun kann wenn in den Auskunfteien falsche oder veraltere Informationen gelistet sind und wie man das überhaupt rausfindet.

Drohung mit der SCHUFA?

Ganz wichtig, weil es hier so oft zur Sprache kommt, wenn bei völlig unbegründeten Forderungen maßlos mit der Schufa gedroht wird:

Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß § 28a Abs. 1 S. 1 Ziff. 4 lit. d) BDSG keine Datenübermittlung und auch nach den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen! (Die Schufa überprüft dies allerdings nicht von sich aus).

Insofern ist es wichtig, soclhen Forderungen nachweisbar zu widersprechen, sofern Sie wirklich nicht begründet sind.

Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen (also bei vollständiger zahlung) werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht – bei nicht titulierten (also gerichtlich bestätigten) Forderungen bis zu einer Summe von einschließlich 2.000 €, deren Meldung und Erledigung innerhalb von sechs Wochen geschieht, hingegen umgehend. Bei Minderjährigen erfolgt die Löschung direkt nach der Rückzahlung.


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