28.05.2024stern+ Interview: Eklat auf Sylt: Wie weit darf private Fahndung im Internet gehen? Anwalt zu rassistischem Video aus Sylt
Der Anlass für das Interview mit dem Stern war das in den vergangen Tagen vieldiskutierte Video, das während des letzten Pfingstwochenendes in einer Nobelbar auf Sylt aufgenommen und verbreitet wurde.
Junge Leute sangen rassistische Parolen und einer imitierten Hitler, was zu Recht eine breite Empörung auslöste. Nur wenige Tage später wurden nicht nur die Namen, sondern auch andere persönliche Informationen der Gefilmten im Internet breit gestreut und sind jetzt der breiten Öffentlichkeit bekannt. Was für rechtliche Konsequenzen es haben kann, wenn man den Clip oder Fotos verbreitet und warum gut gemeint, nicht immer gut gemacht ist, durfte ich als Medienanwalt in einem ausführlichen Interview erläutern.
Es ging um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, das Recht am eigenen Bild, Meinungsfreiheit, aber natürlich auch um Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Fall zeigt aus meiner Sicht aber auch einmal mehr, dass nicht Privatlpersonen die Rolle von Hobbydetektiven oder der Polizei öffentlich übernehmen sollten. Zudem ging es auch darum, dass das Verbreiten von Klarnamen und persönlichen Informationen ohne Zustimmung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt und Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Der Institut der sogeannten „Person der Zeitgeschichte“ wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs weiterentwickelt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betont, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen stets im Einzelfall gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden müssen. Mit der Einführung der DSGVO wurde der Datenschutz in Deutschland weiter verschärft, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erhielt größeres Gewicht.
Für die weitere Diskussion ist die Ansicht und das Anhören des Videos wichtig, die konkrete Erkennbarkeit der Beteiligten oder gar deren namentliche Benennung ist für die wichtige Diskussion jedoch nach meiner Meinung mehr als entbehrlich.
Unten ein Link zum ganzen Artikel. Die ersten zwei/drei Absätze sind frei, der Rest befindet sich hinter eine Paywall. Ich bedanke mich für jedes Feedback und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Bilder zu diesem Beitrag
Weiterführender Link:
https://www.stern.de/panorama/eklat-auf-sylt--wie-weit-darf-private-fahndung-im-internet-gehen--34746470.html