12.11.2014
Vorsicht bei unberechtigtem Auktionsabbruch - Das kann teuer werden!

Ja, ein solcher Schadensersatzanspruch besteht unter bestimmten Umständen. Näheres zum konkreten Fall finden Sie hier bei aufrecht.de

Wenn man einen Artikel bei eBay zum Verkauf einstellt, erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit. Möchte ein Verkäufer vor Ablauf die Auktion vorzeitig beenden, müssen dafür berechtigte Gründe vorliegen. (Zum Beispiel, dass der Artikel gestohlen wurde, oder verloren gegangen ist.)
Dass teure Ware tatsächlich für einen Euro verkauft werden ist sehr unwahrscheinlich, aber möglich, wie man hier sehen konnte. Zudem besteht für Verkäufer eine zusätzliche „Sicherheitsmaßnahme“ in dem er einen Mindestpreis für eine Auktion bestimmen kann.

Beendet ein Verkäufer die Auktion, nachdem bereits ein Interessent geboten hat, ist das nicht ohne einen berechtigen Grund möglich.

Ein Rechtsmissbrauch liegt nach einschätzung des Gerichts durch den geprellten Höchstbietenden nicht vor. Dass das Auto  letztlich zu einem Schnäppchenpreis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des Verkäufers, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht, so das Gericht.

Aus diesem Anlass war ich einmal mehr beim Verbrauchermagazin Volle Kanne live im ZDF. Sobald mir ein Ausschnit vorliegt stelle ich ihn hier wie gewohnt ein.


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Weiterführender Link:
http://vollekanne.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d9fd24c2-f618-3ffd-911f-865093c93fc1/20367948