17.09.2017
Fake-News im Wahlkampf - Interview bei t3n.de und Welt.de

Im Krieg, in der Liebe und im Wahlkampf ist alles erlaubt?

Aus meiner Sicht nicht.


Hier ein paar Statements gegenüber dem "digitalen Pionier"- Magazin t3n, die im Anschluss auch noch bei N24/Welt.de veröffentlicht wurden:

Schnipp--------

Und immer wieder rechtfertigen die Absender die verfälschten Inhalte mit dem Verweis auf Satire. Doch tatsächlich begeben Parteien und Politiker sich damit auf ziemlich dünnes Eis.

Denn Satire ist auf den Punkt gebracht in der Regel sozialkritisch, künstlerisch und vor allem erkennbar, sagt Medienanwalt Michael Terhaag. „Fake News sind nicht offensichtlich erkennbar und stellen schlicht falsche Tatsachenbehauptungen auf, die in den allermeisten Fällen, wenn man den Urheber dingfest machen kann, zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche führen.“ Manchmal könne auch ein Anspruch auf Richtigstellung beziehungsweise eine Gegendarstellung geltend gemacht werden. [...]

Die Bandbreite an Rechtsverstößen, die derartige Veröffentlichungen falscher Behauptungen nach sich ziehen können, ist umfangreich. Sie reicht vom Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht über das Recht am eigenen Bild bis zu den Tatbeständen Beleidigung und Verleumdung.

[...] Dafür müsste man den Wahlkampf und die Wahlentscheidung jedoch als geschäftliche Handlung interpretieren, meint Terhaag weiter. „Fake News, ob nun als Satire getarnt oder nicht, sind brandgefährlich. Das ist ein glatter Täuschungsversuch und hat nichts mit Meinungskampf zu tun“, sagt der Jurist.

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Weiterführender Link:
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article168735608/Wie-Politiker-mit-Fakes-Stimmen-im-Netz-fangen-wollen.html