28.08.2019
Radiointerview WDR 1Live zum Thema Fake-Accounts und Fake-News

Ein vermeintlicher Flüchtling, eine angebliche Initiative gegen Intoleranz, eine falsche Stiftung: Mit Fake-Profilen oder so genannten False Flag Accounts werden rechte Ressentiments im Netz geschürt. Sind Fakeprofile verboten und was kann man gegen diese Machenschaften tun? Darum ging es in einem aktuellen Radiointerview mit EinsLive im WDR.

Die Antwort ist schwer allgemein zu geben. Wie ich immer sage, Geschmacklosigkeit und Dummeit ist in Deutschland nicht strafbar. Anders ausgedrückt schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit grundsätzlich auch das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten und ja sogar diese zu veröffentlichen. Ich darf dabei nur keinen anderen konkret verächtlich machen, beleidigen oder sonst irgendwie diskreditieren.

In Betracht kommen als weitere Grenzen in diesem Zusammenhang Delikte wie Verleumdung, üble Nachrede und Betrug, im konkreten Fall tatsächlich unter Umständen aber auch die vielzitierte Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches.


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