08.03.200910 Jahre eBay - Tipps & Tricks rund um das Onlineauktionshaus
Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
- mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.,
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht -
Beinahe pünklich zum 10jährigen Rechtsanwaltsjubiläum des Verfassers feiert auch Ebay den ersten größeren Geburtstag.
Wer seine gebrauchte Klamotten, Schmuck oder Mobiliar bei einer Internet-Auktion anbietet, möchte eigentlich seine Kasse aufbessern. Beim Formulieren des Inserats müssen allerdings einige Feinheiten beachten werden.
Ansonsten flattert vielleicht eine ominöse Abmahnung ins Haus, die dem Versteigerer teuer zu stehen kommen kann. Rechtsanwalt Terhaag war bereits in der Vergangenheit schon einmal zum Thema bei der Vollen Kanne. Hier der aktuelle Beitrag:
Finger weg von fremden Marken
Immer mehr Markenhersteller fühlen sich von Produktpiraten geschädigt, die mit Imitaten Kasse machen wollen. Im Umgang mit fremden Marken wird bei Ebay immer noch viel falsch gemacht.
Viele Firmen engagieren spezielle Fahnder, die systematisch Auktionsplattformen, vor allem eBay, nach Verstößen durchforsten. Im Visier stehen hierbei nicht nur professionelle Anbieter, sondern auch Privatverkäufer.
Der Unterschied zwischen Privat- und Geschäftsmann ist aber zum einen fließend und zum anderen von überragender Bedeutung bei eventueller Belehrungspflichten, Rückgaberechten und und und.
Unternehmereigenschaft von Ebay-Verkäufern
Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel eine Urteil des Oberlandesgericht Zweibrücken zur Unternehmereigenschaft eines Händlers bei Ebay. Wir hatte über diese Problematik ja bereits mehrfach berichtet, da hiervon zahlreiche Verpflichtungen für die Verkäufer verbunden sind. Mit der gleichen Frage hatte sich früh auch schon das OLG Frankfurt a.M. auseinandergesetzt.
Bei der Entscheidung aus Zweibrücken vertrieb der Händler bei Ebay vor allem Mobiltelefone nebst entsprechendem Handy-Zubehör. Da er dabei bislang stets als privater Verkäufer auftrat, enthielten seine Auktionen insbesondere keine Widerrufsbelehrungen. Außerdem fehlten die bei Unternehmern erforderlichen Angaben seines Namens, seiner elektronischen Postadresse und einer ladungsfähigen Anschrift.
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers bei Ebay im jeweiligen Einzelfall anhand von Indizien zu bestimmen ist.
Als hierfür bedeutsame Kriterien nannte es -wie gehabt- die Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen. Ebenfalls bedeutend sei, ob vorwiegend mit neuen oder primär mit gebrauchten, mit gleichen oder auch mit unterschiedlichen Waren gehandelt werde. Außerdem spielen Umstände wie der Auktionsumsatz, der Auftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen oder das Betreiben eines Ebay-Shops eine Rolle.
Im konkreten Fall bejahten die Richter hiernach die Unternehmereigenschaft des Beklagten, da dieser 42 Auktionen in knapp 2 Wochen durchgeführt hatte, sein Internetauftritt einen entsprechend professionellen Eindruck vermittelte und die angebotenen Artikel teilweise auch mehrfach vorrätig waren.
So zeigt es sich zeigt erneut, dass die Abgrenzung zwischen Unternehmer und Verbraucher bei Ebay nicht immer einfach vorgenommen werden kann. Es ist stets im Einzelfall genau zu prüfen, welche der Kriterien letztlich den Ausschlag in die eine oder die andere Richtung geben. Da mit einer Unternehmereigenschaft stets auch entsprechende rechtliche Pflichten verknüpft sind, sollten Verkäufer sich hinsichtlich ihres Status unbedingt Sicherheit verschaffen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Fotos und Texte selber machen!
Aufgrund des neuen Urhebergesetz könnte man meinen das Tema "geklaute Bilder und Texte" hätte an Bedeutung verloren. Hat es nicht, da die Schadensersatzdeckelung auf "nur" 100 Euro ebenfalls wiederrum nur für Privatleute gilt. Machen Sie Fotos immer selbst und denken sich die Beschreibungen lieber selbst aus.
Mehr zu dem Thema finden Sie in unserer langjährigen Reihe zu eBay & Recht. Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.
Unten sehen Sie so rasch wie möglich -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Interviews, den vollständigen Beitrag können Sie unmittelbar in der ZDF mediathekanschauen.