23.02.2015ARD Morgenmagazin - netzreporter: Sex Selfies
Der deutsche Gesetzgeber hat reagiert, die Veröffentlichung ohne Einwilligung von Fotos die geeignet sind dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden kann sich strafbar machen. Neben zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen droht demnach auch strafrechtliches Ungemach.
Hier noch einmal ein Kommentar von mir beim Morgenmagazin der ARD.
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