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06.07.2014
Artikel in der INTERNET WORLD Business - Änderung der BGH Rechtsprechung zur Erheblichkeit von Sachmängeln

Bei lediglich unerheblichen Sachmängeln ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich. Die Grenze bei der man von einem erheblichen Mangelausgeht wurde vom BGH nunmehr von 10% auf 5% des Kaufpreises heruntergeschraubt. Das macht die vollständige Rückabwicklung von Kaufverträgen zukünftig deutlich leichter.


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