25.08.2016BGH entscheidet über „Abbruchjäger“ und „Hochbieter“ bei eBay - Liveinterview bei Volle Kanne im ZDF
Es ist wirklich so, viele Rechtsfragen des Internet wie zum Beispiel im Bereich e-Commerce, Verbraucherrecht oder auch dem allgemeinen Äusserungsrecht hatten ihre Geburtsstunde in Ebay-Verfahren.
Nach langer Zeit hat der der BGH mal wieder zu zwei interessanten Ebay Fällen entschieden. Im Kern ging es zum einen über das Mitsteigern auf eigene Angebote um den Endpreis zu erhöhen und zum anderen um die sogenannten Abruchjäger, die im Falle von vermeintlich unzulässig abgebrochenen Auktionen auf Schadensersatz hoffen.
Um es (hier) kurz zu machen, die so genannten Pusher riskieren empfindliche Schadensersätze und nachgewiesene Abbruchjäger könnten in Zukunft in die Röhre schauen. Details habe ich unter unserer Kanzleiseite aufrecht.de erläutert.
Ganz kurz ging es dann auch noch um WhatsApp und Facebook. Der populäre Kurzmitteilungsdienst will künftig einige Daten mit seinem Eigentümer Facebook teilen. So soll WhatsApp künftig die Handynummer an Facebook übertragen. Man soll hier allerdings widersprechen können - ich bleib da am Ball...
Hier gibts wie immer rasch das Video zu dem geführten Liveinterview.
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Weiterführender Link:
http://www.zdf.de/volle-kanne/bgh-urteil-zu-ebay-abzocke-eigenbieter-muessen-mit-strafen-rechnen-35854244.html