26.07.2020BGH zum Recht auf Vergessenwerden - Gespräch mit WDR aktuell Nachrichten
Von der Möglichkeit gegen unzulässige, insbesondere wahrheitswidrige Einträge im Internet Unterlassungsansprüche gelten zu machen, haben ich schon oft berichtet.
Seit 2018 gibt es das so genannte "Recht auf Vergessenwerden" sogar namentlich in Art 17 DSGVO gesetzlich geregelt. Man spricht hiervon, wenn mögliche Einträge im Netz oder zum Beispiel auch sonstige Presseveröffentlichungen ursprünglich einmal zulässig gewesen sein mögen, aber dennoch aus bestimmten Gründen nicht mehr hingenommen werden müssen.
Bei aufrecht.de habe ich sehr ausführlich zu den beiden heutigen BGH-Entscheidungen geschrieben. Hier nur ein kurzer Ausschnitt aus meinem heutigen Interview zu den Verfahren bei den WDR aktuell Nachrichten. Ich empfehle zusätzlich auch noch kurz in mein heutige Radiointerview zum Thema des Tages reinzuhören.
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https://www1.wdr.de/nachrichten/index.html