23.11.2021Black Friday, Black Week und Cyber Monday nicht nur im Internet - Interview bei Volle Kanne im ZDF
Zum "Black Friday" habe ich mich schon öfter geäußert. Mittlerweile sind daraus an vielen Stellen ja ganze Schnäppchen Wochen geworden. Einmal mehr darf ich pünktlich zum Novemberende auch diesmal wieder bei Volle Kanne Frage und Antwort stehen...
Der Begriff kommt aus den USA. Gemeint ist damit dort der Freitag nach dem Feiertag Thanksgiving zumeist wie auch dieses Jahr der letzte Freitag im November und damit sozusagen der Startschuss für die jährliche Weihnachts-Einkaufssaison. Wie auch der unmittelbar darauffolgende so genannte "Cyber Monday" hat sich der Begriff über die Jahre dadurch schlicht zum Synonym für die Schnäppchenjagd auf große Preisnachlässe gemausert. Noch schnell ein paar Worte zum Thema Marke und Abmahngefahr wegen "Blck Friday", weil ich dazu immer wieder gefragt werde:
Das Bundespatentgerichts hatte im Februar 2020 entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen ist. Hiergegen hatte die Markeninhaberin Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt und wollte so die Löschung der Marke für gerade die betreffenden Dienstleistungen verhindern. Mit Beschluss vom 27. Mai 2021, Az: I ZB 21/20, wies der BGH erst diesen Sommer die Beschwerde zurück und bestätigte vollumfänglich die Entscheidung des BPatG - Az: 30 W (pat) 26/18. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden - die Marke ist daher für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des DPMA entgültig gelöscht.
Eine Abmahngefahr für die Dienstleistungen „Marketing“, „Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen“, „Planung von Werbemaßnahmen“, „Verbreitung von Werbeanzeigen“ und „Werbung im Internet für Dritte“ sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen besteht mithin nicht mehr. Das LG Berlin hat zudem mit Urteil vom 15. April 2021 (Az: 52 O 320/19) die Marke „Black Friday“ für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen wegen Nichtbenutzung für verfallen erklärt. Das "Abmahngespenst Black Friday" sollte damit im Wesentlichen ausgespukt haben...
Zurück zur Schnäppchenjagd allgemein. Es gibt mittlerweile die tollsten Labels für Schnäppchen und vermeintliche Sonderangebote. Während das bei günstigen Alltagsprodukten wie einfacher Kosmetika oder Schreibwaren durchaus ein Argument und damit einen Versuch wert ist, wird man wohl gerade bei teuren Produkten wie Möbeln, Technik oder Markenmode gut daran tun, Ware, Preis und Rezessionen genau selbst zu bewerten. Eine Grantie für irgendwas geben Black Friday-, Cyber Monday- usw. Bezeichnungen jedenfalls nicht.
Aber auch ansonsten ging es im Interview bei Volle Kanne um allegemeine Verbraucherrechte im E- Commerce und dem Einkauf im Laden. Aber bitte schauen Sie selbst. Ich werde so rasch wie möglich und immer einen Auschnitt des Berichts zur Verfügung stellen. Letztes Jahr hatte ich mit diesem Thema meine persönliche Verabschiedung vom geschätzen Kollegen Ingo Nommsen - heute führte das Interview Florian Weiss.