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01.07.2014
Bundesgerichtshof über die Anonymität im Internet

Bewertungsforen und Recht

Meinungsfreiheit ist und bleibt ein hohes Gut – es findet jedoch zu Recht seine Grenzen in unzulässigen Beleidigungen und der vielbeschriebenen Schmähkritik, bei der es ohne Sachbezug ausschließlich darum geht, den Betroffenen nieder zu machen. Auch falsche Tatsachenbehauptungen sind unzulässig und lassen sich –notfalls mit gerichtlicher Hilfe – löschen.

In Bewertungsforen sind die Verfasser aber oft nicht mit ihrem richtigen Namen oder gar einer brauchbaren ladungsfähigen Anschrift unterwegs. Im vorliegenden Fall hatte ein niedergelassener Arzt ein Bewertungsportal deshalb u.a. auf Auskunft in Anspruch genommen und war damit bis zum Oberlandesgericht auch erfolgreich. Der BGH gab dann aber dem Forum Recht und lehnte einen Auskunft anspruch ab. Zum Sachverhalt und den Details der Entscheidung lesen sie bei meinen ausführlicheren Beitrag unter aufrecht.de.

Volle Kanne am Puls der Zeit

Im Beitrag bei Volle Kanne ging es um Bewertungsforen, Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptungen allgemein und was man dagegen tun kann bzw. hierbei unbedingt beachten muss.

Das vorliegende Urteil ist aus meiner Sicht jedenfalls nur auf den ersten Blick eine Stärkung des Datenschutzes. Im Wesentlichen ist es ist Pyrrhussieg für die Meinungsfreiheit, wenn unter deren Deckmantel falsche Tatsachen verbreitet werden und Personen diskreditiert werden dürfen – ohne Ross und Reiter nennen zu müssen.

Zwar stellt der BGH auch noch einmal klar, dass dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite Betroffenen ein Unterlassungsanspruch gegen den Portalbetreiber zustehen kann. Auch auf Anordnung z.B. der zuständigen Staatsanwaltschaft muss der Betreiber im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist. Das dürfte für den Ritter, der gegen die sprichwörtliche Hydra kämpft und immer neuen Diskreditierungen eines anonymen Verursachers hinterherläuft ein sehr schwacher Trost sein.

Ein Pyrrhussieg der Meinungsfreiheit

Wer sich diskreditierend und inhaltlich sachlich falsch über andere öffentlich äußert, haftet auf Unterlassung und Schadensersatz. Die Durchsetzung dieses rechtlich legitimen Interesses eines Geschädigten wird durch die heutige Entscheidung des BGH nicht unmöglich, aber im Einzelfall unnötig erschwert und u.U. sogar gänzlich vereitelt. Dieser Frage wird sich der Gesetzgeber wohl mittelfristig einmal stellen müssen.

Unten stell ich -wie gewohnt- bei nächster Gelegenheit einen Mittschnitt des Interviews ein und stehe für Rückfragen natürlich zur Verfügung.


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