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13.04.2008
Cold Calling - Illegale Werbung am Telefon

 Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht) 
 


Es nervt ungemein, am Arbeitsplatz oder gar zu Hause in seiner Privatssphäre angerufen und in ein Verkaufsgespräch verwickelt zu werden. Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass sich viele Firmen einen Dreck um vergleichsweise glasklare gesetzliche Verbote scheren.

So spricht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb immer dann von unlauteren Maßnahmen in Form einer unzumutbaren Belästigung, wenn Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßlichen Einwilligung geschieht. Das unvermittelte Herantreten an Privatleuten ohne der Erlaubnis verstößt zudem gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

So kommt es immer wieder vor, dass die unerwünscht Angesprochenen sich um Kopf und Kragen reden, nur um den lästigen Anrufer loszuwerden. Hierbei ist so manch einer schon in einen vermeintlichen Vertragsabschluss geschliddert, denn er gar nicht oder im Nachhinein unbedingt ungeschehen machen würde.

In hier besprochenen Fall kam es für die Betroffene noch heftiger, da man bei dem Telefonanbieter offenbar noch so dreist war, ihre Unterschrift zu fälschen.

Vor allem in der Telekommunikationsbranche scheint tatsächlich herrscht ein enormer Druck zu herrschen. Viele Unternehmen beauftragen professionelle Callcenter, die nur auf den gewünschten Vertragsabschluss gedrillt werden und sich dann nicht selten das Geschäftsgebaren von Drückerkolonnen aneignen. Oft werden Vertragsabschlüsse mit Provisionen belohnt, mit denen Verkäufer zu möglichst vielen Abschlüssen gebracht werden sollen. So greifen einige Mitarbeiter sogar zum Mittel der gefälschten Verträge. Der Kunde hat nachher den Ärger.


Rechtsanwalt Terhaag war live im ZDF bei "Volle Kanne" und erläuterte wie es zu solchem Ärger kommt und was man dann dagegen tun kann. Wichtig ist, dass man hellhörig wird, wenn man von irgendjemand vermeintlich unbestellte Ware zugesendet bekommt. Auch Rechnungen, die man nicht richtig zuordnen kann, sollte man unbedingt immer ernst nehmen und unverzüglich schriftlich protestieren. Sollte jemand einen vermeintlichen Vertragsabschluss behaupten, lassen Sie sich unbedingt alle angeblichen Unterlagen und Unterschriften zeigen, auch wenn grundsätzlich natürlich gar nicht immer eine Unterschrift für einen Vertragsschluss erforderlich ist. Dennoch ist es immer Sache des Anspruchsstellers -also des angeblichen Vertragspartners- nachzuweisen, ob und genau wie es zu einer wirksamen Vereinbarung gekommen sein soll.

Besonders wichtig: Nach Abschluss eines Vertrages per Telefon hat man grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Wichtig ist hierbei, dass diese Frist aber erst zu laufen beginnt, wenn man hierüber hinreichend belehrt worden ist. Dies geschieht in den allermeisten Fällen nicht am Telefon sondern erst später schriftlich. Geschieht es gar nicht oder nicht ordnungsgemäß beginnt die Frist nicht an zu laufen und man kann sich noch viel länger von solchen angeblichen Vereinbarungen lösen.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Unten sehen Sie -wie gewohnt einen Videoausschnitt des Beitrags.


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