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24.02.2016
Digitaler Nachlass - der richtige Umgang mit dem Online-Erbe

Na ja wer denkt schon gern darüber nach - aber einmal mehr kann die richtige Planung einem slebst oder anderen viel Ärger ersparen. Im heutigen Beitrag beschäftigte sich die Volle Kanne mit dem richtigen Vererben bzw. Umgang mit digitalen (Vermögens-)Werten.

Hierbei ginges u.a. um folgende Fragestellungen, die ich hier nocheinmal kurz zusammenfassen möchte - bitte schauen Sie aber unbedingt auch in den Videoausschnitt.

  • Was passiert denn normalerweise mit Daten, nachdem jemand verstirbt?

Grundsätzlich bleiben die Daten bestehen, bis sich jemand darum kümmert. Von alleine werden sie jedenfalls im Regelfall nicht gelöscht. Hat ein Erbe bereits Zugang zu den Daten, kann er sie natürlich bearbeiten und auch löschen.

  • Jetzt hat der Verstorbene den digitalen Nachlass nicht geklärt. Wie zeitig  sollte man sich denn an die Arbeit machen und diese Konten in Erfahrung bringen?

Grundsätzlich gilt im Erbrecht eine sechswöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes. Verstreicht diese, bin ich von einigen Ausnahmen abgesehen Erbe und trete damit in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.

  • Was sind denn so die klassischen Online Abos, die auch nach dem Ableben eines Nutzers noch richtig ins Geld gehen?

Das gilt nicht nur für Online-Angebote. Kostenpflichtige Verträge laufen grundsätzlich weiter und müssen dann vom Erben bezahlt werden. Bei einigen Dating-Plattformen fallen auch schonmal gut und gerne 100,- Euro pro Monat gezahlt, was sich mit der Zeit natürlich läppert.

  • Die AGBs oder Nutzungsbedingungen  sind meistens sehr umfangreich, eine Nachlassregelung ist hier nicht geregelt?

Nein, die meisten Plattformen haben solche Nachfolgeregelungen nicht. Google und Facebook zum Beispiel bieten aber zumindest etwas in dieser Richtung an. Facebook hat beispielsweise nun eine Funktion, um einen Nachlasskontakt zu benennen. Diese Person hat dann –zumindest eingeschränkten- Zugriff auf mein Profil, wenn ich mal nicht mehr sein sollte. Ich selbst habe diese Funktion genutzt.
Etwas ähnliches bietet auch Google mit seinem "Kontoinaktivität-Manager an. Das ist quasi ein „Digitales Testament“ oder genauer: Ein „Vermächtnis“.

  • Viele kaufen keine Bücher mehr, sondern laden sich die Bücher digital auf ihren e-book-Reader runter oder wie ist das bei heruntergeladener Software oder Musik. Gehört so etwas auch den Erben?

Das kommt darauf was genau gekauft wurde und was hierzu in den jeweiligen AGB und Nutzungsbedingungen der Plattformen steht. Ist nichts geregelt, greift grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge. Das heißt, der Erbe Zugriff auf die Bücher und Musiksammlungen - muss allerdings u.U. ein hierzu erforderliches Abo weiterbezahlen. Steht in den Bedingungen hingegen, dass das jeweilige Nutzungsrecht mit dem Ableben endet, kann das dann durchaus so ein - gerichtliche Entscheidungen gibt es hierzu noch nicht.

  • Was ist mit persönlichen Dingen wie Familienfotos, die in der Cloud gespeichert sind? Gehören die auch den Erben?

Grundsätzlich ja, aber auch hier kommt es wohl auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen an. Die Fotos auf der heimnischen Festplatte, gehen wie die im Fotokasten im Keller auf den Erben über.

  • Was ist mit Facebook oder dem E-Mail-Account: Wenn der Verstorbene die Passwörter nirgends hinterlegt hat, was kann der Erbe dann tun? Bekommt er die Passwörter vom Anbieter?

Er kann natürlich den Betreiber mit einer Sterbeurkunde und dem Erbschein anschreiben. Manche geben die Daten heraus, viele aber nicht. Aktuell gibt es dazu keine gesetzliche Regelung. Lediglich das Landgericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass Eltern als Erben Anspruch auf den vollen Zugang zum Facebook Account der Kinder haben. Facebook ist aber –vorwiegend wegen Datenschutz der anderen Nutzer- gegen das Urteil in Berufung gegangen, sodass es abzuwarten bleibt, was hier hinterher bei herauskommt.

  • Sollte man die Passwörter dann im Testament erwähnen oder beifügen oder in einem Schließfach hinterlegen?

Das ist möglich. Für viele Passwörter aber vielleicht etwas übertrieben, denn man sollte seine Passwörter ja durchaus häufiger auch mal ändern. Praktikabler ist eine gut versteckte Kladde oder alle Zugänge verschlüsselt auf einem USB Stick mit einem Masterpasswort zu speichern. Diesen Stick kann man dann z.B. 1x/Jahr aktualisieren. Im Testament steht dann, wo der Stick oder die Kladde liegt oder wer diese persönlich verwahrt.

Nachstehend wie immer ein Ausschnit des Liveinterviews bei der Vollen Kanne im ZDF - diesmal mit Nadine Krüger.


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