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20.11.2017
DPA Meldung "Private Nachrichten von anderen nicht veröffentlichen" mit Veröffentlichungen u.a. bei handelsblatt.com, sueddeutsche.de oder focus.de

Anlässlich des Verfahrens einer AfD-Sympathisantin gegen den bekannten Schauspieler Til Schweiger hatte ich mir erlaubt auf einen Beitrag zum Thema Veröffentlichung von privaten Nachrichten und E-Mail (noch einmal) hervorzuheben.
Auch eine daraus entstandene dpa-Meldung wurde vielfach verwendet und so konnte ich mich über zahlreiche Veröffentlichungen meines Hinweises -teilweise sogar mit Verlinkung- freuen.

Private SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefe sollten Empfänger nicht ohne weiteres veröffentlichen. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Blog „aufrecht.de” hin.

und

Diese unter anderem vom Landgericht Köln und Berlin in unterschiedlichen Fällen vertretene Auffassung gilt nicht nur in eine Richtung, schreibt Terhaag. Man selbst muss unerlaubte Veröffentlichungen privater Korrespondenz auch nicht dulden.


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Weiterführender Link:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht-presserecht/gefahren-des-web-20-finger-weg-von-emails-und-briefen-unautorisierte-veroeffentlichung-ist-tabu.html