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02.06.2015
Drohnen und Recht - Interview für RTL aktuell und RTL Nachtjournal

Bislang ging es eigentlich immer rein um die Luftaufnahmen. Das Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte sind immernoch Hauptthema bei den unbemannten Luftobjekten.

Die Deutsche Flugsicherung hat jetzt auf neue Regeln für den Flugverkehr und besonders Drohnen hingewiesen, die ab Anfang Juni 2015.

In einem Umkreis von 1.5 km rund um die 16 internationalen deutschen Flughäfen ist die Nutzung von Drohnen absolut verboten. gleiches gilt u.a. für Menschenmassen, Krankenhäuser, miltärische Einrichtungen u.ä.. Zusätzlich werden sogenannte Kontrollzonen individuell je nach Flughafen und Landebahnen definiert, die bis zu 15x35 km groß sein können.

Außerhalb benötigt zwar jedes unbemannte Fluggerät, dass in die Kontrollzone einfliegt eine Freigabe der Flugsicherung - diese gilt jedoch für kleine Flugmodelle mit bis zu 5 kg Gesamtgewicht und einer Höhe von maximal 30m sowie unbemannte Luftfahrzeuge mit maximal 25 kg und 50m Höhe, als erteilt.

Der Unterschied zwischen Flugmodellen und unbemannte Luftfahrzeugen liegt rein in der Art der Nutzung: erstere sind zum Zweck der Freizeitgestaltung genutzt, letztere gewerblich.

Unten wie immer Ausschnitte aus den Nachrichten RTL aktuell und RTL Nachtjournal.


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