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16.04.2015
EU-Kartellverfahren gegen Google - Liveinterview bei Volle Kanne im ZDF

Über die Marktmacht von Google im Suchmaschinenbereich habe ich schon öfters gesichert und dessen aktuelle Vormachtstellung ist unbestritten. Aber gilt das auch für Preisvergleiche allgemein und was kann die EU-Kommision dagegen aus dem Wettbewerbs- und insbesondere Kartellrecht tun?

Ein wirkliches spannendes zu dem ich live einmal mehr bei Volle Kanne Rede und Antwort stehen durfte. Im Wesentlichen -aber nicht ausschließlich - ging es um die nachstehenden Fragen.
Einen Videoausschnitt finden Sie wie immer unten.

 

 

Der Suchdienst Google ist der EU zu dominant geworden. Wenn diese Anschuldigungen stimmen, welche Nachteile hat der Verbraucher letztenendes durch diese Dominanz?

Der Vorwurf der Kommission lautet, dass Google bei der Suche eigene Dienste bevorzugt behandelt – und die Angebote von Konkurrenten erst später in der Trefferliste auftauchen. Dadurch werden dem Verbraucher in erster Linie hauseigene Google-Produkte an prominenter Stelle offeriert. Aus der Erfahrung weiß man, dass Internetnutzer gerade die ersten Vorschläge in einer Trefferliste anklicken und gar nicht weiter in den Suchergebnissen runterscrollen. Sie nehmen also womöglich relevantere Ergebnisse gar nicht mehr wahr und nutzen deshalb ausschließlich die Google-Produkte – das schränke ihre Wahlmöglichkeiten ein, sagt die EU. Es ist somit ein Problem sowohl für die Wettbewerber als auch die Verbraucher.

Die EU-Ermittler halten dem Konzern vor, die Marktdominanz als Suchmaschine zugunsten eigener Dienste missbraucht zu haben. Wie genau könnte das passiert sein, was steckt dahinter?

Eine Dominanz im Wettbewerb gibt es in vielen Branchen und ist an sich auch nicht zu beanstanden. Allerdings darf eine solche marktbeherrschende Stellung von den jeweiligen Unternehmen nicht unlauter ausgenutzt werden. Zum Beispiel wird Google vorgehalten, ihren eigenen Kartendienst besser platziert zu haben. Ähnlich soll es auch mit dem Preisvergleichsdienst Google-„Shopping“ sein. Das hat natürlich zum Vorteil, dass der Konzern mehr Einnahmen durch Internetwerbung erzielen kann als seine Wettbewerber mit ähnlichen Angeboten. Die EU spricht deshalb von einem „unfairen Vorteil“.

Welche Handhabe hat Brüssel mit den EU-Kommissaren den gegen so ein Vorgehen?

Bei einem solchen EU-Wettbewerbsverfahren kann als Sanktion eine Zahlung von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes drohen. Das könnte Google also schmerzlich treffen. Auch der Zwang zur Umstellung seiner Suchergebnisse könnte für den Konzern eine unangenehme Folge sein – denn die Online-Anzeigen sind immer noch ein Kerngeschäft von Google.

Jetzt soll Google eine riesen Summe Geld als Strafe zahlen,  um wieviel Geld geht es genau?

Da Google möglicherweise eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes droht, könnte es hier um eine Forderung in Milliarden-Höhe gehen. Das wird auch der Internetgigant nicht ohne Weiteres ignorieren können. Außerdem wird das Verfahren sicherlich weltweit beobachtet, es geht also wieder einmal auch um Googles Reputation.

Hat der Konzern noch eine Möglichkeit, dieser enormen Geldstrafe zu entgehen? 

Google könnte sich die EU-Vorgaben zu Herzen nehmen und sein Angebot aus EU-Sicht entsprechend wettbewerbsfreundlicher gestalten. Das würde das Verfahren sicherlich schnell zum Abschluss bringen. Im Übrigen ist das Verhalten teilweise aber strittig und müsste Google erstmal nachgewiesen werden.

Einen Ausschnitt des Beitrages folgt.


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Weiterführender Link:
http://www.zdf.de/volle-kanne/eu-beschwerde-gegen-google-38054844.html