21.04.2022EuGH zu booking.com-Button "Buchung abschließen" - Interview bei Volle Kanne im ZDF
Führt die Betätigung eines "Buchung abschließen"-Buttons bei booking.com zum unmittelbaren Zahlungsanspruch des Hoteliers? Darum ging es in einer spannenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) Anfang April und war Anlass meines heutigen Studio Besuchs bei Volle kanne im ZDF...
Für das höchste europäische Gericht ist ein solcher Button für Verbraucher nicht eindeutig genug. So stellte das Gericht am 7.4.2022 fest, dass für Verbraucher beim Abschließen einer Buchung durch eine solche Schaltfläche selbst unmissverständlich verstehen müssten, dass diese eine Zahlungsverpflichtung auslöst.
Die RichterInnen in Luxemburg erklärten, dass nun das deutsche Gericht, welches die Frage dem EuGH vorgelegt hatte, prüfen müsse, ob der Begriff "Buchung" im deutschen Sprachgebrauch und der Vorstellung des Verbrauchers mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht werde (Az./Rs. C-249/21). Seine diesbezüglichen Zweifel hatte das den EuGH anrufende Amtsgericht (AG) Bottrop seine Haltung mit Blick auf die Eindeutigkeit des Worts "Buchung" bereits zum Ausdruck gebracht.
Der EuGH scheint die Meinung zu vertreten, dass der Begriff 'Buchung' in den Worten 'Buchung abschließen' nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwingend mit der Eingehung einer Zahlungsverpflichtung verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine "unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung" verwendet werde".Insbesondere hat er betont, dass es hierbei grundsätzlich allein auf die konkrete Beschriftung des Button bzw. der Schaltfläche ankomme.
Nach europäischem und deutschem Recht sind "zahlungspflichtig bestellen" und entsprechend eindeutige Formulierungen bei solchen Buttons zu verwenden. Booking.com nutzt neben "Buchung abschließen" auch etwa "Buchen" oder "Jetzt buchen". Nicht unwahrscheinlich dass das AG den Zahlungsanspruch nunmehr zurückweist und nicht nur Reiseanbieter ihre Buttons anpassen.
Neben diesem Thema ging es auch um Vertragsschluss im Internet allgemein, die grundsätzliche Beweislast, aber auch um Bewertungen. War wieder sehr schön, nach längerer Pause und einiger coronabedingter Liveschaltungen aus unserer Kanzlei, das zweite Mal wieder live im Studio gewesen sein zu dürfen!
[Einen Videoausschnitt reiche ich wie immer rasch nach]
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