09.12.2021Fachveröffentlichung - Kurzkommentar in der GRUR-Prax zu OLG Frankfurt Unterlassungsverstoß von Influencerin durch Wiedergabe eines verbotenen Wortes mit Auslassungszeichen - B******t"
Aktuell durfte ich in der aktuellen Fachzeitschrift GRUR-Prax (Gewerblicher Rechtsschutz und Urhberrecht - Praxis im Imaterialgüter- Wettbewerbsrecht) eine Entscheidung des OLG Frankfurt besprechen und kommentieren.
Einer Influencerin war untersagt worden, ein Produkt bei Instagram als „Bullshit“ zu bezeichnen. Das Gericht hatte nun die Frage zu klären, ob die Verwendung des unkenntlich gemachten Wortes „B*****t“ ein Verstoß gegen das gerichtliche Verbot darstellt.
Psst: Das OLG sagt ja. ;)
GRUR-Prax 2021, 722."Unterlassungsverstoß durch Wiedergabe des verbotenen Wortes mit Auslassungszeichen – B******t", Anmerkung Terhaag/Schwarz in GRUR-Prax 2021, 722
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https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fgrurprax%2F2021%2Fcont%2Fgrurprax.2021.h23.nameinhaltsverzeichnis.htm&anchor=Y-300-Z-GRURPRAX&opustitle=GRUR-Prax