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30.09.2019
Fachveröffentlichung zum Thema Influencer und Marketing in der aktuellen Kommunikation & Recht

Kaum ein Bereich des Online-Marketings wird aktuell so viel diskutiert, wie der Einsatz sogenannter Influencer.
Das haben der geschätzte Kollege Christian Schwarz und meine Wenigkeit einmal zum Anlass genommen, einen kurzen Überblick zur Rechtslage und aktuellen Entscheidungen (Volltext) in der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht zu geben.

Bei diesen Influencern handelt es sich in der Regel um Privatpersonen, die aufgrund ihrer Resonanz im Internet und ihrer Anzahl von Abonnenten in den sozialen Medien mit einzelnen Beiträgen eine Vielzahl von potentiellen Kunden erreichen.

Unternehmen bezahlen mittlerweile für solche Beiträge teilweise wirklich nennenswerte Geldbeträge. Eine dafür sehr beliebte Plattform ist Instagram, wo hauptsächlich Fotos und Videos veröffentlicht werden. Die Abonnenten könnten sich, wie bei einer klassischen Werbung auch, durch positive Darstellung sowie Kommentare über ein Produkt oder eine Dienstleistung zum Erwerb des Produkts veranlasst sehen.
Teilweise reicht dabei die bloße Erwähnung einer Marke oder deren Verwendung in dem Beitrag aus, um i.V.m. dem positiven Image des Influencers eine große Werbewirkung zu erzielen.

Werbung ist als solche allerdings zu kennzeichnen und eben so genannte Schleichwerbung und jede Irreführung unbedingt zu verhindern. Aber was ist private Meinung und was geschäftliches Handeln? Im Einzelfall manchmal gar nicht so einfach. Auch wenn eine Tendenz absehbar scheint, ist diesbezügliche Rechtsprechung sicher noch nicht abgeschlossen...


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