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25.04.2023
Fachveröffentlichung zur Verurteilung zu Bußgeld für eine Influencerin wegen unterlassener Werbekennzeichnung auf Instagram

Im Rechtsprechungsdienst der aktuellen Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) durfte ich gemeinsam mit meienem Kollegen Herrn RA Schwarz eine Anmerkung zur ersten Verurteilung einer Influencerin zu Bußgeld wegen unterlassener Werbekennzeichnung verfassen. - Anmerkung zu AG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2022 – 1 OWi 170 Js 124570/21.

So hat das AG Stuttgart 19 Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Absatz 1 S. 2 Nr. 3 MStV festgestellt und jeweils eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR verhängt. Das macht für die betroffene Influencerin insgesamt 9.500 EUR. In seiner Begründung stützte sich das Gericht insbesondere auf die ersten drei Influencer-Grundsatzentscheidungen des BGH zur Werbekennzeichnung, die wir ja auch bereits mehrfach kommentiert haben.


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Weiterführender Link:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzum-rd%2F2023%2Fcont%2Fzum-rd.2023.245.1.htm&anchor=Y-300-Z-ZUM-RD-B-2023-S-249