10.02.2015Fotos auf Facebook & Co. - Neues Cybermobbing-Gesetz. COMPUTERBILD
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Anzeige gegen Verursacher jetzt möglich
„Der Paragraf § 201a des Strafgesetzbuchs wurde geändert, um Menschen stärker zu schützen, die im Internet ungewollt bloßgestellt, diffamiert oder belästigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Michael Terhaag. Betroffene können nun Anzeige erstatten, wenn Fotos ohne ihr Wissen auf Facebook & Co. veröffentlicht werden, die sie schlecht dastehen lassen. Das können vermeintlich lustige Party-Fotos sein, die sie betrunken zeigen, Nacktfotos, die nur für den Ex bestimmt waren oder Prügelszenen auf dem Pausenhof.
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http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Fotos-im-Netz-Was-ist-jetzt-noch-erlaubt-11417046.html