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06.11.2019
Interview bei WDRaktuell: Kommt jetzt eine längere Gewährleistung bei Elektrogeräten?

Aktuell gelten per Gesetz zwei Jahre Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann, wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel an der Sache zeigt.

Ein Mangel liegt dann vor, wenn ein Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Aber dieser Mangel muss bereits bei Gefahrübergang, also beispielsweise bei der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer in der Filiale, vorgelegen haben. Nach bisheriger Sachlage muss nach 6 Monaten und einem Tag der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe bestand.

Ein entsprechender Nachweis geht natürlich, steht bei Klein(st)geräten häufig aufwandmäßig aber in keinem Verhältnis zum Wert der Kaufsache.

Das soll sich nun ändern und ich durfte der WDR Nachrichtensendung 'aktuell' hierzu kurz Rede und Antwort stehen.


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