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03.09.2012
iTunes-Sammlung: Bruce Willis liest AGBs

"Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen

mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. -

 

Mit Bruce Willis ist zumindest in seinen Filmen nicht gut Kirschen essen...

Jetzt hat er Presseberichten zufolge mal Abseits des Silverscreens auf sich aufmerksam gemacht und sich einen großen Gegner ausgesucht. Schlechte Chancen hätte er bei einer tatsächlichen Auseinandersetzung unserer Meinung nach nicht.


Worum geht's? Dachten Sie auch, Sie hätten Ihre bei iTunes heruntergeladenen und bezahlten Musikstücke gekauft? Das wird man bei solchen Buttons wie dem rechts widergegebenen doch auch glauben können, siehe:

Der allzu seltene Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Zu diesem Schluss kommt man allerdings nicht, wenn es nach dem Kleingedruckten des iTunes-Store geht und diese Regeln auch wirksam sind.

 

Dort steht tatsächlich irgendwo nach zahlreichen herunter zu scrollenden Bildschirmseiten:

"Die Lizenz, die Ihnen für die Lizenzierte Anwendung durch den Lizenzgeber eingeräumt wird, beschränkt sich auf die Einräumung eines nicht-übertragbaren Nutzungsrechts an der lizenzierten Anwendung auf einem Gerät von Apple, das je nachdem mit iOS (insbesondere iPad, iPhone und iPod touch) („iOS Geräte“) oder mit Mac OS X („Mac Computer“) betrieben wird (zusammen „Apple-Geräte“), und das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz steht, und entsprechend der Nutzungsregeln, wie sie in den Nutzungsbedingungen des Mac App Stores, des App Stores und des iBookstores dargestellt sind (die "Nutzungsregeln"). 
Diese Lizenz erlaubt es Ihnen nicht, die lizenzierte Anwendung auf einem Apple-Gerät zu nutzen, das Ihnen nicht gehört oder nicht in Ihrem Besitz steht."

Nicht übertragbar bedeutet nicht vererbbar?

Diese Erkenntnis dürfte viele überraschen, spiegelt sich jetzt auch nicht gerade in den Preisen wieder und genau dort liegt wohl auch der Hase im Pfeffer.


Der Hollywoodstar Bruce Willis hat jedenfalls nach eigenen Angaben eine beträchtliche iTunes-Sammlung und möchte diese später seinen Kindern Rumer, Scott und Tallulah vermachen. Nach den oben bezeichneten Nutzungsbedingungen könnte das aber ausgeschlossen sein. Willis soll zumindest darüber nachgedacht haben, die die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen.

Nach deutschem Recht hätte er gar nicht mal schlechte Chancen. Die Regelung dürfte nach unserer Einschätzung tatsächlich den Nutzer unangemessen benachteiligen und zudem als so genannte „überraschende Klausel unwirksam sein.

Einmal mehr waren wir bei "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen. Einen kurzen Ausschnitt sehen Sie wie gewohnt unten.

Update: Ansonsten berichten erste Medien mittlerweile, dass es sich bei der geplanten Klage von Herrn Willis um eine klassische Zeitungsente gehandelt haben soll. Interessant ist die rechtliche Frage aus unserer Sicht dennoch. ;)


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