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25.09.2014
(Keine) Flaterate für Filesharer - Beitrag im Tagesspiegel

In einem Urteil wurde der Schadenersatz für illegalen Musiktausch im Internet auf 200 Euro begrenzt. Können Filesharer jetzt aufatmen?

Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem aktuellen und rechtskräftigen Urteil den immensen Schadenersatzforderungen in sogenannten Filesharingverfahren scheinbar einen Riegel vorgeschoben. Dabei geht es um Verfahren, bei denen ein Nutzer Musik oder aktuelle Kinohits über ein Tauschprogramm für sich heruntergeladen hat und technisch bedingt diese Dateien gleichzeitig Dritten zum Download anbietet.

Mein Beitrag hierzu erschien wie immer etwas ausführlicher in der Printversion des Tagesspiegels und in einer kürzeren Zusammenfassung auch online.


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