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22.02.2018
Kommentar in der Lebensmittelzeitung

Interessante Entscheidung des BGH zum Suchergebnis bei Amazon und der dortigen 'Verwendung' fremder Markenrechte, wenn die Marken selbst nicht im Online-Shop zu haben sind.

Im Ergebnis kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des Suchergebnisses an und der Fall wurde hierzu zum zuständigen Oberlnadesgericht zurückgewiesen.

Übrigens, die Überschrift gleich unter dem Beitrag stimmt auch: "Im Datenschutz drängt die Zeit"... ;) Die neue DSGVO kommt mit großen Schritten. Ende Mai ist da Showdown.


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