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06.01.2014
Kommentar zum Bericht über die aktuelle BGH Entscheidung zur haftung für volljährige Kinder beim Filesharing im Tagesspiegel

Das Geschäftsmodell Massenabmahnung wegen Filesharing gegenüber den einzelnen Internetanschlussinhabern könnte tatsächlich in seinen Grundfesten erschüttert sein.

Wenn der Anschlussinhaber der selbst kein Täter ist, nicht mehr ohne weiteres als Störer für die Gefahrenquelle Internet haftet und bei ihm vielleicht auch nur vorübergehend wohnende Familienmitglieder weder belehren noch überwachen muss, wird es für die Rechteinhaber unter Umständen ausgesprochen schwer einen inhaltlich Verantwortlichen haftbar zu machen.

Vor diesem Hintergrund zitierte mich der Tagesspiegel wie folgt:

"Eine Wende im Abmahnwahn wegen Filesharing"

Bei dem damals 20-Jährigen hat es sich um den Stiefsohn des Anschlussinhabers gehandelt. Dass sich dieser als Polizeibeamter beruflich mit dem Thema Internetpiraterie beschäftigt hat, gehörte zu den interessanten Randbedingungen des Falls. Unabhängig davon musste das BGH entscheiden, ob volljährige Kinder überhaupt noch instruiert werden müssen oder ob der Anschlussinhaber davon ausgehen kann, dass sie wissen, was sie tun. Dass sich Gericht dieser Einschätzung angeschlossen hat, sei „eine wesentliche Wende im Abmahnwahn wegen Filesharing“, glaubt der Düsseldorfer Anwalt Michael Terhaag.


Weiterführender Link:
http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesgerichtshof-urteilt-zu-illegalen-downloads-eltern-haften-nicht-automatisch-auch-bei-erwachsenen-kindern-nicht/9303444.html