04.08.2015Kommentar zur Hassprediger Entscheidung des LG Stuttgart in der Kommunikation & Recht

Muss sich Dieter Nuhr gefallen lassen, als Hassprediger bezeichnet zu werden? Das beantwortet das Gericht mit einem klaren: Ja, aber nicht unter Verwendung eines Portraits.
Die Ausgangsfrage und in der Entscheidung behandelten Themen war sehr spannend, dass Ergebnis ist aus unserer Sicht eher inkonsequent. Details entnehmen Sie bitte der Fachveröffentlichung von Herrn Kollegen Christian Schwarz und mir in der Kommunikation und Recht.
Bilder zu diesem Beitrag



Weiterführender Link:
http://online.ruw.de/suche/kur/Kommentar-1c9750364ef7e5d7769938c329f807cf