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01.03.2011
Mehr Daten-Sicherheit im Internet?

- Was die neue Verschlüsselungs-Software für Bilder taugt -

Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
mit Rechtsanwalt und Tüv zertifiziertem Datenschutzbeauftragten Michael Terhaag, LL.M.
 

Die persönliche Reputation im Netz wird immer wichtiger. Fotos vom Ballermann-Urlaub oder ein frecher Kommentar bei Twitter. Vieles, was spontan im Internet veröffentlicht wurde und zunächst spaßig erscheint, kann Bewerber noch Jahre später einholen. Denn immer mehr Arbeitgeber durchforsten das Netz nach ihren potenziellen Mitarbeitern - und fördern manchmal Peinliches zutage.

Manche Fotos würde man seinem Arbeitgeber auf keinen Fall zeigen - trotzdem stehen sie leicht auffindbar für jeden zugänglich im Internet. 

Die Universität Saarbrücken hat im Auftrag des Verbraucherministeriums nun eine Software entwickelt, um der uneingeschränkten Verbreitung von Fotos Einhalt gebieten. Vom Ansatz her eine schöne Idee, dies sich in der Praxis allerdings als kaum tauglich herausstellen wird. Werden  solche Bilder durch einfachen Screenshot kopiert, geht das Verfallsdatum verloren und der Schutz insgesamt ins Leere. Insofern ist nach wie vor Vorsicht geboten.


Netzwerke wie Facebook, StudiVZ, Twitpic oder myspace wimmeln von fragwürdigen Partybildern. Das kann für Jobsuchende verhängnisvolle Folgen haben. Immer mehr Firmen und Personalberatungen suchen im Netz Informationen über Bewerber - vor allem, wenn es um hoch bezahlte Posten geht. Dabei interessieren sich die Personalverantwortlichen nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch für private Schnappschüsse und Äußerungen.

Was kann man tun um die Jugendsünden wieder aus dem Netz zu bekommen? Wie siehts mit Fotos aus? Welche Kommentare oder Bertungen sind zu löschen, welche können bleiben?

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

Rechtsanwalt Terhaag war live im ZDF bei "Volle Kanne" und stand den Fragen einmal mehr Rede und Antwort. Hier sind aber noch weitere Aspekte wichtig. Was bedeutet Meinungsäußerung, Schmähkritik und Tatsachenbehauptung? An wen kann ich mich zur Löschung wenden? Was kann man tun, wenn man sich im Netz oder sonstwo dikreditiert und oder beleidigt fühlt? Wer haftet für den Blogg und muss ich auch meinen Facebook-Account regelmäßig überprüfen?

Gerade Letztgenanntes wird häufig übersehen oder unterschätzt. Wie einen Forenmoderator oder Blogg-Betreiber ist man auch als Inhaber eines bloßen Facebookaccounts durchaus in bestimmter Form, für die dort von anderen veröffentlichenten Beiträge verantwortlich. Das heißt, wenn jemand etwa mittles der Kommentarfunktion bei Facebook auf Ihrer "Pinnwand" verleumdet wird, dann müssen auch Sie sich, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt worden sind um die Löschung der Einträge kümmern. Das passiert meist auf informellem Weg, man wird angeschrieben und vom Betroffenen darum gebeten, die entsprechende Information zu löschen.

Tatsachenbehauptungen und Werturteile

Nicht jede wahre Tatsachenbehauptung ist zwingend in Ordnung.

Wenn sie in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere die Privat- oder gar Intimsphäre, des Betroffenen eingreift, ist auch eine solche Veröffentlichung unter Umständen unzulässig. Hier müssen sich Personen, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (so genannte Promis) so einiges mehr gefallen lassen, als der Ottonormalverbraucher. Aber auch nicht jede negative Bewertung eines anderen ist zwingend untersagungsfähig, denn zum Glück gilt ja grundsätzlich die Meinungsfreiheit.

 

 

Häufig kann man den Internetanbieter selbst ansprechen, dass er den störenden Beitrag herausnimmt oder abändert. Je nach schwere des Verstoßes, so zum Beispiel bei sehr privaten Fotoveröffentlichungen o.ä., sollte aber über die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts nachgedacht werden.

Wichtig ist: Vorher immer Kopien von dem Verstoß machen oder falls die Beleidigung in der offline-Welt stattfindet Zeugen sammeln!

Aktuelle Bestrebungen des Gesetzgebers

Das Thema persönliche Daten und Datenschutz ist weiterhin sehr aktuell. Der angesprochene "digitalen Radiergummi", der das Löschen von Daten erleichtern soll und eine Art Verfallsdatum für Daten darstellt, ist in der Praxis aus unserer Sicht zumindest technisch schlicht nicht durchsetzbar. 
Die Bestrebungen diese Materie ernster zu nehmen, führt grundsätzlich sicher in die richtige Richtung.

Aus unserer Sicht sind weitere Reglemtierungen allerdings nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich geben aktuelle Datenschutzbestimmungen sowie das Rechtsinstitut des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes hinreichende Möglichkeiten, sich gegen unzulässige Veröffentlichungen zu wehren.

In jedem Fall ist Eile geboten

Wenn Sie Fotos, Texte oder Videos im Netz stören, ist in jedem Fall Eile geboten. Zum einen minimieren Sie mit einer raschen Löschung dias Risiko, dass andere versucht sind die Inhalte zu kopieren und ebenfalls zu verbreiten. Zum anderen sollten nach deutschen Recht einstweilige Unterlassungs- Verfügungen innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme beantragt werden, um die wichtige Vorraussetzung der Eilbedürftigkeit zu erfüllen.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.


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