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09.01.2014
Neue Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu Filesharing - Liveintervie bei Volle Kanne

Neues BGH Urteils zum Thema Filesharing - „BearShare“ - I ZR 169/12.

Sicher muss man die genauen Urteilsgründe abwarten. Aber nach der bereits veröffentlichten Pressemitteilung des BGH lässt sich bereits eines absehen:

Das Geschäftsmodell Massenabmahnung wegen Filesharing gegenüber den einzelnen Internetanschlussinhabern ist in seinen Grundfesten erschüttert!

Nein, ganz vom Tisch ist das Thema Abmahnungen wegen Filesharing damit aber ganz sicher nicht.

Wenn der Anschlussinhaber der selbst kein Täter ist, nicht mehr ohne weiteres als Störer für die Gefahrenquelle Internet haftet und bei ihm vielleicht auch nur vorübergehend wohnende Familienmitglieder weder belehren noch überwachen muss, wird es für die Rechteinhaber unter Umständen ausgesprochen schwer einen inhaltlich Verantwortlichen haftbar zu machen.

Was ist jetzt durch dieses Urteil neu?

Das der Anschlussinhaber nicht einfach anlasslos und quasi immer für seinen Account haftet und dass er Dritte, insbesondere Familienangehörige NICHT belehren oder überwachen muss, wenn diese seine Internetverbindung nutzen.

Nur wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, also Kinder ständig die neuesten Kinofilme schauen, da müssen Eltern schon aktiv werden und das unterbinden.

Die Abmahnmaschinerie könnte dadurch ordentlich ins Stocken geraten, da sicher die wenigsten Anschlüsse nur von ihrem Inhaber allein genutzt werden.


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