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08.05.2014
Neuer Beitrag im Tagesspiegel und den Potsdamer Neueste Nachrichten - Falschparker am Pranger

Allein die Tatsache, dass eine bestimmte Person, die regelmäßig dann ableitbar ist, wenn Fahrzeuge nur von Einzelpersonen gefahren werden zu einer bestimmten Urzeit an einem bestimmten Ort war, kann tatsächlich in die privat oder sogar Intimsphäre des Betreffenden eingreifen.  

Hinzu kommt eine Prangerwirkung, wenn die mit dem Interneteintrag mögliche öffentliche Anteilnahme den Betroffenen einer psychischen Drucksituation aussetzt, die hinzunehmen auch in Betracht seines Verhaltens unzumutbar ist.

Anders ausgedrückt: Rechtfertigt rüpelhaftes Fahren oder sogar nur Parken eine derartige Veröffentlichung. Ich meine im Ergebnis eher nicht - aber hierzu ist immer eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erdorderlich.

Zu diesem Thema war ich heute im Berliner Tagesspiegel und den Potsdamer Neuesten Nachrichten.


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Weiterführender Link:
http://www.pnn.de/medien/853354/