27.01.2022Quarantäne, Arbeitsrecht und Corona & Recht - Radiointerview bei Antenne Düsseldorf
Neue Isolierungs- und Quarantäneregelungen bei SARS-CoV-2-Infektionen auch in NRW
Die geänderte Verordnung tritt ab sofort in Kraft. Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2-Infektionen - aber was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Hierzu durfte ich unserem großartigen Lokalsender Antenne Düsseldorf Rede und Antwort stehen - einen Mitschnitt von meinem Gespräch mit Dennis Lieske füge ich unten ein. Im Wesentlichen ging hierum:
Müssen Arbeitnehmer, die als Kontaktperson in Quarantäne sind, von zuhause arbeiten?
Also krankgeschrieben sind Kontaktpersonen ja gerade nicht, insofern würde ich sagen es kommt schon ein wenig auf die sonstige Tätigkeit an. Wenn ich da auch schonmal im Homeoffice arbeite, besteht kein Grund das nicht auch in der Quarantäne zu tun. Wenn ich hingegen sonst im Außendienst oder als Servicekraft in der Gastronomie tätig bin, kann das schonmal anders sein – nicht in jedem Fall ist zwingend Homeoffice in der Quarantäne angesagt, hier sollten wie eigentlich immer Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander Rücksicht nehmen.
Wie ist es, wenn dabei zusätzlich Kinder zu betreuen sind?
Auch hier gilt wegen Quarantäne nichts anderes als sonst auch. Die Kinder wären ja sonst auch zu betreuen, hier rate ich zum offenen Gespräch – die meisten Arbeitgeber werden hier schon ein wenig Verständnis zeigen, dass gilt zum Beispiel, wenn des Arbeitnehmers unter beengten Umständen mit Partner und Kindern in Quarantäne ist und so schwierigere Tätigkeiten nur eingeschränkt möglich sind.
Wenn Arbeitnehmer positiv getestet wurden, müssen sie dann trotzdem von zuhause arbeiten, sofern es ihnen gut geht?
Wenn jemand positiv getestet ist, wird man in der Regel ja auch krankgeschrieben – dann muss man natürlich nicht arbeiten. Sollte man gar keine Beschwerden haben und auf eine Krankschreibung verzichten, kann das im Einzelfall schon einmal anders sein.
Wenn Arbeitnehmer vom Arzt wegen einer Corona Infektion krankgeschrieben wurden, dürfen sie dann trotzdem von zuhause arbeiten, wenn sie sich gut fühlen oder sorgt das für Probleme?
Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher grundsätzlich erlaubt. Wichtig ist aber immer das die Genesung dadurch nicht erschwert oder verlängert wird. Der Arbeitgeber hat aber wohl genau deshalb das Recht, die Arbeitsleistung abzulehnen – den Arbeitnehmer, wenn nicht sozusagen ins Bett zu schicken, kann er ihm aber sagen er möge bitte nicht am Schreibtisch weiterarbeiten und bzw. um rascher gesund zu werden. Übrigens, auch der Versicherungsschutz bleibt dann erhalten, wenn erkrankte Beschäftigte trotz Krankenschein arbeiten (gehen).
Was ändert sich noch?
Natürlich müssen Infizierte sich sebständig isolieren. Diese und deren Kontaktpersonen bekommen aber nicht mehr automatisch Post vom Gesundheitsamt mit einer entsprechenden Anordnung. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung mehr, sondern erfolgt selbstständig. Auch wenn ein Bekannter nach einem gemeinsamen Gaststättenbesuch positiv getestet wurde, gilt fortan für mich selbst keine Quarantäne mehr. Selbst nach gemeinsamen Sportaktivitäten oder Kontakt zu Infizierten am Arbeitsplatz muss man nicht in Isolation. Etwas anderes gilt natürlich für den Fall, dass ein offizieller Test bestätigt, dass man selbst infiziert ist.
Meine Meinung:
Impfen und Boostern hilft! Auch wenn es natürlich keinen 100%igen Schutz gibt, ist Vorsicht, Abstand und Hygiene nach wie vor "Trumpf". Regelmäßige und auch häufigere Schnelltests bringen zusätzliche Sicherheit, nicht nur für den Betroffenenn selbst, sondern auch für seine/ihre Mitmenschen.
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https://www.antenneduesseldorf.de/artikel/wir-sollten-geld-fuer-dauerkarte-zurueck-bekommen-554103.html